Klarvena · Recht & Kanzleien
Archiv-Auszug · Ausgabe vom 14.09.2026
BGH-Urteil: 'Werkstattrisiko' in der Kfz-Kaskoversicherung (Az. IV ZR 235/25)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. September 2026 (Az. IV ZR 235/25) entschieden, dass die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden 'für die Reparatur erforderlichen Kosten' grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen umfassen. Das Urteil betrifft die Erstattungspflicht von Versicherern bei Reparaturkosten.
Warum relevant: Das Urteil klärt eine wichtige Frage im Versicherungsrecht und könnte die Beratung von Mandanten in Schadensfällen oder bei der Vertragsgestaltung beeinflussen. Kanzleien mit versicherungsrechtlichem Schwerpunkt sollten die Entscheidung in ihre Argumentation einbeziehen.
Prüfpunkte für Ihr Team:
- Gibt es laufende Mandate, in denen das Urteil (Az. IV ZR 235/25) relevant werden könnte?
- Hat unser Team die Versicherungsbedingungen unserer Mandanten mit Kfz-Kaskoversicherungen auf Klauseln zum 'Werkstattrisiko' (Az. IV ZR 235/25) geprüft?